Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.11.1980 - 3 W 168/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,13709
OLG Zweibrücken, 24.11.1980 - 3 W 168/80 (https://dejure.org/1980,13709)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.11.1980 - 3 W 168/80 (https://dejure.org/1980,13709)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. November 1980 - 3 W 168/80 (https://dejure.org/1980,13709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostG § 156, 30 Abs. 1
    Zur Berechnung der Notargebühren durch das Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1981, 208 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 03.10.1980 - 3 W 100/80

    Zur Verjährung von Notargebühren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.1980 - 3 W 168/80
    -OLG Zweibrücken, Beschluß vom 3.10.1980 - 3 W 100/80 - Aus dem Tatbestand: Am B. Juni 1976 erstellte der Notar für seine Beurkundungstätigkeit eine Kostenrechnung über 23 415, 72 DM.
  • LG Lübeck, 05.11.2021 - 7 OH 21/21

    Nachweis der Auftragserteilung eines Notars

    Zwar wird in Literatur und Rechtsprechung eine Zurückverweisung für möglich gehalten (vgl. z.B. OLG Zweibrücken BeckRS 2014, 11085; OLG Frankfurt BeckRS 2016, 116147; Heinemann in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. (2021), § 130 GNotKG, Rn. 67; Neie in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, 4. Aufl. (2021), § 127 GNotKG, Rn. 71; Sikora in: Korintenberg, 21. Aufl. (2020), § 127 GNotKG, Rn. 46: nur ausnahmsweise unter Aufhebung der Kostenberechnung die erforderliche Neuberechnung dem Notar übertragen"; Uhl in: Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl. (2021), § 128 GNotKG, Rn. 17 "Neuberechnung dem Notar nur ausnahmsweise überlassen"; Schmidt-Räntsch in: BeckOK Kostenrecht, 35. Edition (Stand: 01.01.2021), § 128 GNotKG, Rn. 29: "Aufhebung der Kostenberechnung zwecks Erstellung einer neuen Kostenberechnung").
  • LG Bonn, 14.02.2014 - 6 OH 13/13

    Ermittlung des Geschäftswerts einer Bauverpflichtung im Zusammenhang mit der

    Der Grundsatz, dass das mit Einwendungen gegen eine Notarkostenrechnung befasste Landgericht die Notargebühr selbst berechnen muss, wenn es vom Gegenstandswert der Kostenrechnung abweicht, gilt nicht, wenn der Wert nach § 30 Abs. 1 KostO geschätzt werden muss (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.11.1980, 3 W 168/80, JurBüro 1981, 1059; Hartmann Kostengesetze, 41. Auflage, § 156 KostO, Rn. 34).
  • LG Düsseldorf, 28.06.2023 - 19 OH 12/21

    Notargebühren - vorzeitige Beendigung der Beurkundung und erneute Beurkundung

    Die Kammer konnte dem Notar die neue Kostenberechnung übertragen, denn die Ermittlung der zutreffenden Vermögenswerte kann effektiver durch den Notar als durch das Gericht vorgenommen werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 20 W 42/15 -, juris; OLG Zweibrücken Beschluss vom 24. November 1980 - 3 W 168/80, BeckRS 2014, 11085).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.10.1980 - 3 W 100/80   

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https://dejure.org/1980,14391
OLG Zweibrücken, 03.10.1980 - 3 W 100/80 (https://dejure.org/1980,14391)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.10.1980 - 3 W 100/80 (https://dejure.org/1980,14391)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Oktober 1980 - 3 W 100/80 (https://dejure.org/1980,14391)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1981, 208 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 02.06.1977 - 10 W 3/77

    Notarkostenforderung; Verjährungsunterbrechung; Beschwerde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.10.1980 - 3 W 100/80
    5. Aufl. § 143 Anm. 3, Ackermann, a.a.O.; Rohs a.a.O.; Quardt JurBüro 1959, 446 ; die von der Zivilkammer zitierte Entscheidung OLG Düsseldorf RPfleger 1977, 461 behandelt die Frage nicht; ohne eindeutige Stellungnahme: Ackermann in KAL, KostG, 9. Aufl., § 143 RdNr. 10; Palandt-Heinrichs, BGB, 39. Aufl., § 218 Anm. 1).
  • BGH, 19.11.1957 - VIII ZR 409/56

    Abstandszahlungen an Grundstückseigentümer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.10.1980 - 3 W 100/80
    Auch die übrigen von der Gegenmeinung gebrachten Gründe Ausnahmevorschrift einer analogen Anwendung nicht fähig sei, ist darauf hinzuweisen, daß nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - auch eine Ausnahmevorschrift analog angewendet werden kann ( BGHZ 26, 78, 83; BAG NJW 1969, 74, 75).
  • BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Deutscher Bundestag - Angestellter des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.10.1980 - 3 W 100/80
    Auch die übrigen von der Gegenmeinung gebrachten Gründe Ausnahmevorschrift einer analogen Anwendung nicht fähig sei, ist darauf hinzuweisen, daß nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - auch eine Ausnahmevorschrift analog angewendet werden kann ( BGHZ 26, 78, 83; BAG NJW 1969, 74, 75).
  • OLG Stuttgart, 13.11.1973 - 8 W 76/73
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.10.1980 - 3 W 100/80
    Zugunsten des Kostenschuldners kann der Notar die Entscheidung des Landgerichts nicht anfechten ( BayObLGZ 1964, 307 = DNotZ 1965, 318 m.w.Nachw.; OLG Stuttgart DNotZ 1974, 500 = NJW 1974, 507 ; Hartmann Kostengesetze 20. Aufl. KostG § 156 Anm. 3; Korintenberg/Ackermann/Lappe KostG 9. Aufl. = KAL § 156 RdNr. 83; Rohs /Wedewer KostG 2. Aufl. § 156 Anm. VI 3e; Schneider Die Notarkosten-Beschwerde [1966] S. 118).
  • OLG Zweibrücken, 01.09.2000 - 3 W 193/00

    Verjährung des Gebührenanspruchs des Notars

    Für die Verjährung des Gebührenanspruchs eines Notars gilt § 218 BGB entsprechend, wenn dessen Kostenberechnung gemäß § 156 Abs. 3 Satz 1 KostO unanfechtbar geworden ist (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 3. Oktober 1980 - 3 W 100/80-, veröffentlicht MittBayNot 1981, 208).

    Der Senat hat sich damit in seinem Beschluss vom 3. Oktober 1980 (veröffentlicht MittBayNot 1981, 208 ff.) eingehend auseinandergesetzt und eine entsprechende Anwendung des § 218 BGB befürwortet.

  • OLG Zweibrücken, 24.11.1980 - 3 W 168/80

    Zur Berechnung der Notargebühren durch das Beschwerdegericht

    -OLG Zweibrücken, Beschluß vom 3.10.1980 - 3 W 100/80 - Aus dem Tatbestand: Am B. Juni 1976 erstellte der Notar für seine Beurkundungstätigkeit eine Kostenrechnung über 23 415, 72 DM.
  • LG München I, 29.09.1980 - 13 T 9200/80

    Zum Geschäftswert bei zwei Angeboten bezüglichdesselben Wirtschaftsguts

    -OLG Zweibrücken, Beschluß vom 3.10.1980 - 3 W 100/80 - Aus dem Tatbestand: Am B. Juni 1976 erstellte der Notar für seine Beurkundungstätigkeit eine Kostenrechnung über 23 415, 72 DM.
  • OLG Hamm, 11.09.1980 - 15 W 164/80

    Notarkostenentscheidung aus § 156 KostO wirksam auch bei übersehenen Formfehlern

    d. Schriftl.: Zum Meinungsstreit bezüglich des Umfanges des Zitiergebotes gern § 154 Abs. 2 KostO vgl. neben den aufgeführten Zitatstellen einerseits OLG Zweibrücken Rpfleger 1981, 34 und andererseits OLG Düsseldorf DNotZ 1976, 253 ; Höfen Praxis des Kostenrechts der Notare, 1977, S. 68; Göttlich/ Mümmier, KostO, 7. Aufl., 1980, S. 661.14. Kostenrecht - Verjährung der Kostenforderung nach Ablauf der Beschwerdefrist (OLG Zweibrücken, Beschluß vorn 3.10.1980 - 3 W 100/80 - mitgeteilt von Notar Ludwig Schuck, Sinzig) BGB § 218 KostO § 156 Abs. 3 Nach Ablauf der Beschwerdefrist des § 156 Abs. 3 Satz 1 KostO verjährt die Kostenforderung eines Notars entsprechend § 218 BGB erst nach 30 Jahren.
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Rechtsprechung
   LG München I, 29.09.1980 - 13 T 9200/80   

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https://dejure.org/1980,13068
LG München I, 29.09.1980 - 13 T 9200/80 (https://dejure.org/1980,13068)
LG München I, Entscheidung vom 29.09.1980 - 13 T 9200/80 (https://dejure.org/1980,13068)
LG München I, Entscheidung vom 29. September 1980 - 13 T 9200/80 (https://dejure.org/1980,13068)
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  • OLG Zweibrücken, 03.10.1980 - 3 W 100/80

    Zur Verjährung von Notargebühren

    Auszug aus LG München I, 29.09.1980 - 13 T 9200/80
    -OLG Zweibrücken, Beschluß vom 3.10.1980 - 3 W 100/80 - Aus dem Tatbestand: Am B. Juni 1976 erstellte der Notar für seine Beurkundungstätigkeit eine Kostenrechnung über 23 415, 72 DM.
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